Stiftungsgründung

Vorgeschichte

Seit 1805 oder schon früher war das Haus im Besitze der Familie Fässler. Der letzten Mitbesitzerin aus der Linie Fässler, Fräulein Frieda Fässler, war es stets ein Anliegen, dass das „Urwaldhaus“ ins Eigentum der Öffentlichkeit überging. Leider hat sie es vor ihrem Ableben unterlassen, das durch den Rechtsberater des Heimatschutzes Appenzell A.Rh., Dr. jur. J. Auer, Herisau,  ausgearbeitete Testament zu unterschreiben, so dass das Haus in den Besitz einer ortsfremden Erbengemeinschaft überging.

 

In der Folge bemühte sich namentlich der Heimatschutz mit seinem Obmann Emil Waldburger, Wolfhalden und die Gemeinde Rehetobel darum, das „Urwaldhaus“ samt dem bemerkenswerten Inventar ins Eigentum der öffentlichen Hand zu überführen, um es auch in Zukunft weiteren Kreisen zugänglich zu halten. Dabei wurde auch die Gründung einer Stiftung geprüft; auf jeden Fall aber wurden seitens der Gemeinde namhafte Beiträge erwartet. Die Behörde hat sich alsdann die Überlegung gemacht, wenn schon grössere Beträge geleistet werden müssen – womit aber praktisch kein Mitspracherecht erworben werde – es vernünftiger wäre, wenn die Gemeinde den „Bären“ zu Eigentum übernehmen würde. Dieser Gedanke wurde von den Vertretern des Heimatschutzes mit Genugtuung akzeptiert und versprochen, für Beiträge von interessierten Körperschaften besorgt zu sein.

 

Angrenzend an die Bären-Liegenschaft besass die Gemeinde ein altes Schulhaus, welches als solches nicht mehr benutzt wurde. Es sollte verkauft werden. Die Einwohnerschaft des Bezirks Robach legte aber Wert darauf, dass die Gemeinde in diesem Bereich eine Liegenschaft besitzt, um allfällige später auftauchende öffentliche Bedürfnisse eher befriedigen zu können. Mit dem Ankauf der Liegenschaft „Bären“ wurde den Anliegen des Bezirkes Robach Rechnung getragen, so dass dem späteren Verkauf nichts mehr im Wege stand. So konnten wesentliche Teile des Quartier- und Vereinslebens in den Räumlichkeiten des „Bären“ abgewickelt werden. Noch bis 2003 war er auch Abstimmungslokal für die Robächler.

 

Der Rehetobler Souverän stimmte am 2. April 1967 mit 205 Ja zu 97 Nein einem Kredit von 50’800 Franken für den Kauf der Liegenschaft „Bären“ deutlich zu. Diese Summe verblieb der Gemeindekasse, nachdem von der Stiftung Pro Appenzell und vom Heimatschutz insgesamt 28’000 Franken an den Kauf zugesichert worden waren. Damit ging ein Gebäude in den Besitz der Gemeinde über, die dafür Auflagen zu erfüllen hatte. So war vereinbart, «die Wirtschaft zum ‹Bären› im Sinne einer einfachen Bauernwirtschaft im Appenzellerstil für den Bezirk Robach zu erhalten und in den Pachtverträgen diese Verpflichtung den Pächtern zu überbinden, damit die appenzellische Eigenart der Wirtschaft nicht zur Fremdenattraktion ausartet», wie es servitutarisch festgehalten ist. Den Auflagen ist die Gemeinde stets nachgekommen.

(Staatsarchiv, Publikation für die Urnenabstimmung in der Gemeinde Rehetobel vom Sonntag, 2. April 1967)

 

 

Auszug aus dem Tagungsbericht der Hauptversammlung

des Heimatschutzes App. A.Rh. vom 18. Oktober 1967

im Restaurant Bären, Rehetobel

 

Warum eine Stiftung?

Auch wenn das historische Gebäude immer mal wieder punktuelle Verbesserungen erfahren hat, ist es doch in die Jahre gekommen und eine Gesamtsanierung stand an. Ein in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege erstelltes Umbauprojekt der Architekten Paul Knill aus Herisau und Dieter Glättli aus Rehetobel bezifferten die Gesamtkosten mit 650’000 Franken. Damit bewegte sich der Aufwand in Dimensionen, die eine erneute Abstimmung erfordert hätte. In Zeiten aber, in denen stärker als auch schon das Nötige vom Wünschbaren abgegrenzt wurde, konnte es kaum ausbleiben, wenn Fragen nach der Opportunität eines weiteren Engagements der Gemeinde auftauchten. Was 1967 noch klar bejaht wurde, musste drei Dutzend Jahre später nicht unbedingt gleich beantwortet werden. 

 

Vor diesem Hintergrund kam die Idee einer Stiftung auf, in die das Urwaldhaus tunlicherweise einzubringen wäre. Im Einvernehmen mit der Denkmalpflege soll sie den «Bären» sanieren und als kulturhistorisch wertvolles Objekt weiterhin der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Unter der Leitung des damaligen Gemeindepräsidenten wurde ein Patronatskomitee mit Persönlichkeiten aus der Gemeinde und ganz Ausserrhoden gebildet, um alle nötigen Anstrengungen für das Zustandekommen der Stiftung zu unternehmen. Unter dem Motto «Retten wir das Urwaldhaus!» wurde für das Sanierungskonzept geworben.

 

Zu äufnen war ein Stiftungskapital von 386’000 Franken, nachdem die Gemeinde Rehetobel und die Denkmalpflege bereits Beiträge und Darlehen im Gesamtbetrag von 264’000 verbindlich in Aussicht gestellt haben. Dank diesem Engagement konnten Stifter und Stifterinnen für eine Unterstützung ihrerseits gewonnen werden. 

 

Broschüre für die Stiftungsgründung

 

Stiftungsgründung:

Am 7. November 2003 wurde die Bären-Robach-Stiftung gegründet. Am 1. Januar 2004 wurde die Liegenschaft „Urwaldhaus“ (Haus, Inventar und 2522m2 Land) von der Gemeinde Rehetobel an die Stiftung überschrieben. Gleichzeitig hat sie Fr. 100’000.– in das Stiftungskapital eingebracht und ein rückzahlbares, zinsloses Darlehen von Fr. 100’000.—gewährt (seit längerem rückerstattet). Der Gemeinderat ist mit einem Mitglied, das er selber wählt, im Stiftungsrat ständig vertreten.

 

Im Gegenzug musste die Stiftung das „Urwaldhaus“ in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege fachgerecht renovieren und sicherstellen, dass das Haus mit Restaurant als kulturhistorisch wertvolles Objekt mitsamt dem vorhandenen wertvollen Inventar der Öffentlichkeit erhalten bleibt. Um dieses Ziel zu erreichen, ist der „Bären“ zu angemessenen Bedingungen an geeignete Personen zu verpachten, die willens und in der Lage sind, die Wirtschaft als einfachen, gepflegten Betrieb zu führen.

 

Die Jahresrechnung wird von einer anerkannten Revisionsstelle geprüft. Die Stiftung untersteht der kantonalen Stiftungsaufsicht.

 

Dem anfänglichen Stiftungsrat gehörten folgende Personen an:

  • Erich Walser, Rehetobel
  • Michael Kunz, Gemeinderat, Rehetobel
  • René Engeler, Gemeinde-Vizepräsident, Rehetobel
  • Fredi Zuberbühler, Gemeinderat, Rehetobel
  • Steffen Tolle, Rehetobel
  • Lisa Wüthrich-Früh, Walzenhausen
  • Max Graf, Balgach

 

Auszug aus der Stiftungsurkunde

1. Name, Sitz

Unter dem Namen «Bären» – Robach – Stiftung wird eine Stiftung im Sinne von Art. 80 ff. ZGB errichtet. Sitz der Stiftung ist Rehetobel.

2.  Zweck

Die Stiftung bezweckt, das Wirtshaus «Bären» im Robach, Rehetobel, genannt «Urwaldhaus»,

  • in Zusammenarbeit mit der kantonalen Denkmalpflege fachgerecht instand zu stellen,
  • sicherzustellen, dass der «Bären» als kulturhistorisch wertvolles Objekt erhalten und samt dem vorhandenen wertvollen Inventar der Öffentlichkeit erhalten bleibt.

Um dieses Ziel zu erreichen, ist der «Bären» zu angemessenen Bedingungen an geeignete Personen zu verpachten, die willens und in der Lage sind, die Wirtschaft als einfachen, gepflegten Betrieb zu führen.

3. Vermögen

Das Stiftungsvermögen besteht zur Zeit der Errichtung der Stiftung aus

  • der Liegenschaft Parz. Nr. 554, Robach, Rehetobel, total 2’522 m2, Wohnhaus mit Wirtschaft (inkl. Inventar gem. Beschluss des Gemeinderates vom 14.08.2003, Ziffer 3) und Anbau Nr. 364, Hofraum, Wiese, gemäss Grundbuchplan Nr. 19 der Gemeinde Rehetobel, mit einem Assekuranz-Neubauwert von Fr. 786’500 (2001); gemäss Beschluss des Gemeinderates Rehetobel vom 19.09.2000.
  • einem Grundkapital von Fr. 350’000.– in bar, an welches die Gemeinde Rehetobel einen Startbeitrag von Fr. 100’000.– leistet; gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 19.09.2000.

Der Stiftung können jederzeit weitere Mittel zugewendet werden. Der Stiftungsrat bemüht sich, das Stiftungsvermögen durch private und öffentliche Zuwendungen zu erhöhen.

Das Stiftungsvermögen ist nach anerkannten kaufmännischen Grundsätzen zu verwalten. Es darf nicht durch spekulative Transaktionen gefährdet werden, es braucht aber nicht mündelsicher angelegt zu werden.

4. Organe

Organe der Stiftung sind

  • der Stiftungsrat
  • die Revisionsstelle
5. Der Stiftungsrat

a) Zusammensetzung

Die Verwaltung der Stiftung obliegt dem Stiftungsrat von mindestens fünf Mitgliedern. Der Gemeinderat Rehetobel delegiert eines seiner Mitglieder in den Stiftungsrat.

Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst.

b) Amtsdauer

Die Amtsdauer des Stiftungsrates beträgt 4 Jahre. Wiederwahl ist möglich. Scheidet ein Mitglied während der Amtsperiode aus, ist für den Rest der Ausdauer eine Ersatzwahl zu treffen.

c) Aufgaben

Der Stiftungsrat ist verantwortlich für die Führung der Stiftung im Rahmen des Stiftungszweckes.

Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere

  • Wahl des Stiftungsrates und der Revisionsstelle
  • Verwaltung des Stiftungsvermögens
  • Planung, Durchführung und Beaufsichtigung der Renovationsarbeiten
  • Abschluss des Pachtvertrages
  • Beaufsichtigung des Wirtschaftsbetriebes und Erteilung von Weisungen zur Sicherstellung des Stiftungszweckes.

d) Beschlussfassung

Der Stiftungsrat ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit seiner Mitglieder anwesend ist.

Die Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefasst; bei Stimmengleichheit entscheidet der Präsident oder die Präsidentin.

Zirkulationsbeschlüsse sind zulässig, sofern kein Mitleid die mündliche Beratung verlangt. Sie bedürfen der Zustimmung aller Mitglieder.

e) Zeichnungsberechtigung

Der Präsident oder die Präsidentin und ein weiters Mitglied zeichnen kollektiv zu zweit.

f) Entschädigung

Die Mitglieder des Stiftungsrates üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Spesen und Barauslagen werden vergütet.

Für besondere Arbeitsleistungen, die einzelne Mitglieder erbringen, kann der Stiftungsrat eine angemessene Entschädigung ausrichten.

Rehetobel, 07. November 2003